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Beratung

Beratung und VermittlungHäufig stellen uns Frauen immer wieder ähnliche Fragen rund um Mütter- oder Mutter-Kind-Kuren. Mit den folgenden Antworten wollen wir Ihnen auch zugleich den „Weg zur Kur“ aufzeigen.

Wann brauche ich eine Kur?      
Schon Schwangerschaft und Geburt sind eine körperliche und seelische Höchstleistung. Daraus und aus den veränderten Lebensbedingungen einer Mutter mit Mehrfach-belastungen können schnell ernsthafte Erkrankungen entstehen. Symptome wie Rückenschmerzen oder Schlafstörungen bis hin zu Depressionen sind eindeutige Zeichen.

Wer kann denn überhaupt eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur beantragen?
Grundsätzlich alle Frauen, die Kinder erziehen oder erzogen haben und deren Ärztin oder Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme attestiert hat.

Wie stelle ich den Antrag?
In einer unserer 1.400 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden können Sie sich in einem persönlichen Gespräch über alle Möglichkeiten einer Kur informieren:

Das für eine Kur notwendige Attestformular für Sie und Ihr Kind,  bekommen Sie in der Beratungsstelle oder unter Downloads. Dort hilft man Ihnen bei allen anfallenden Formalitäten, beim Ausfüllen des Antrages, bei der Genehmigung der Kur durch die Krankenkasse sowie bei der Wahl der geeigneten Einrichtung. Die BeraterInnen kümmern sich nach der Genehmigung auch um Ihre Anmeldung.

Was macht meine Ärztin/mein Arzt?
Mit den Attestformularen aus Ihrer Beratungsstelle gehen Sie zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sie schildern Ihre gesundheitliche Situation und auch die momentanen Lebensumstände. Wenn Sie eine Kurempfehlung erhalten, lassen Sie sich Ihre Krankheit und gegebenenfalls auch die Ihres Kindes gleich schriftlich attestieren und möglichst genau beschreiben. Mit diesem Attest gehen Sie dann wieder in die Beratungsstelle.

Wer entscheidet über den Kurantrag?
Durch das Gespräch in der Beratungsstelle gehen Sie gut vorbereitet zu Ihrer Krankenkasse. Über Ihren Antrag entscheidet immer Ihre Krankenkasse. Sollte der Kurantrag nicht genehmigt werden, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Dabei hilft ihnen eine Beraterin oder ein Berater sehr gern.

Kann ich mir die Kur finanziell leisten?
Die Krankenkassen tragen die vollen Kosten der Kur. Sie selbst zahlen die gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10,- Euro pro Tag. Kinder sind zuzahlungsfrei. Sollte Ihnen auch die Zuzahlung nicht möglich sein, so wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Je nach Ihrer finanziellen Situation können wir Sie gegebenenfalls mit Spendengeldern unterstützen.

Bundesweit gibt es 1.400 Beratungsstellen für Mütter- oder Mutter-Kind-Kuren, die Sie in allen Fragen rund um die Kur beraten werden.


 
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Kurtelefon

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gesetzliche Grundlagen

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