Die Erfolgsgeschichte des Müttergenesungswerkes

Am 31. Januar 1950 gab Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, in einer Rundfunkrede die Gründung der Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk, bekannt. Zweck der neuen Stiftung war es, Kuren für Mütter zu ermöglichen, für die Idee der Müttergenesung in der Öffentlichkeit zu werben und durch die Vernetzung der Wohlfahrtsverbände unter dem Dach des Müttergenesungswerkes (MGW) die Arbeit der Müttergenesung zu stärken. Die Aufgaben der Stiftung haben sich im Laufe der Jahre den gesellschaftlichen Bedingungen angepasst. Das Ziel ist nach wie vor, kranke und erschöpfte Mütter physisch und psychisch zu stärken.

Die MGW-Chronik im Einzelnen:

 

Die Gründung

Schon vor der Gründung des Müttergenesungswerkes boten die Kirchen und Wohlfahrtsverbände sogenannte „Müttererholungsmaßnahmen“ an. Nach dem Zweiten Weltkrieg standen die Kurhäuser unter starkem finanziellen Druck und waren von der Schließung bedroht.

Die Gründung1949 besuchte Elly Heuss-Knapp auf Einladung von Dr. Antonie Nopitsch das Mütterkurhaus des Bayerischen Mütterdienstes in Stein bei Nürnberg. Sie war von der Not der Frauen und der erfolgreichen Arbeit so beeindruckt, dass sie aus der bayerischen Initiative von Antonie Nopitsch eine „deutsche Sache“ machen wollte. Es gelang ihr, die Frauenverbände und -gruppen der beiden Kirchen und die drei Freien Wohlfahrtsverbände (EVA, KAG, DRK, AWO, DPWV) unter dem Dach des MGW als Trägergruppen zu vereinen und zu einer Zusammenarbeit zu bewegen. Die Gründerinnen definierten den Begriff „Müttergenesung“ genauer, so dass Kurmaßnahmen „intensive körperliche und geistig-seelische Betreuung“ beinhalteten.

zum InhaltsverzeichnisEntscheidendes Organ der Stiftung war und ist das Kuratorium, das mit den Vertreterinnen der fünf Trägergruppen und mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens besetzt ist. Elly Heuss-Knapp wurde die erste Vorsitzende der Elly Heuss-Knapp-Stiftung. Mit der Eintragung ins Stiftungsbuch wurde die Stiftung rechtsgültig.

 

Die erste Vorsitzende

Die Gründung der Stiftung wurde wegen des geringen Stiftungskapitals von 20.000 Mark nur deshalb genehmigt, weil die Frau des Bundespräsidenten versicherte, das Kapital in Kürze durch Sammlungen und Spenden zu vemehren.

Elly Heuss-KnappDie erste Sammlung fand zum Muttertag 1950 statt und erbrachte 2,5 Millionen Mark. Zur Beschaffung der sieben Millionen Blümchen, die später das Markenzeichen des MGW wurden, musste Antonie Nopitsch mit dem guten Namen der Präsidentengattin einen Kredit aufnehmen. Trotz ihrer schweren Herzkrankheit setzte sich die fast 70-jährige Elly Heuss-Knapp mit ganzer Energie für den Aufbau des Werkes ein, das sie selbst als „Krönung ihres Lebens“ bezeichnete. Sie rieföffentliche Institutionen, Firmen und die Presse zur Unterstützung auf. Die Mithilfe von Schulen, Kommunen und Landkreisen, die bis heute für das Müttergenesungswerk unverzichtbar ist, initiierte sie ebenso wie die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Ihre Rede vor dem Deutschen Krankenkassentag 1951 war ein bewegendes Plädoyer für die Müttergenesung. Elly Heuss-Knapp starb am 19. Juli 1952.

Theodor Heuss begleitete dieses Werk seiner Frau mit der gleichen Hingabe bis zu seinem Tod im Jahre 1963. Seither übernimmt die Frau des jeweils amtierenden zum InhaltsverzeichnisBundespräsidenten die Schirmherrschaft. Bis 1994 waren die Schirmherrinnen zeitgleich auch Vorsitzende des Kuratoriums, seitdem ist das Amt geteilt: die Gattinnen der Bundespräsidenten sind die Schirmherrinnen, die Kuratoriumsvorsitzende wird aus dem Kreis des Kuratoriums gewählt. Bettina Wulff ist die amtierende Schirmherrin, Marlene Rupprecht, MdB, die gewählte Kuratoriumsvorsitzende des MGW.

 

Von der Erholung zum frauenspezifischen Kurangebot

frauenspezifisches KurangebotAls das Müttergenesungswerk gegründet wurde, standen die Belastungen der Mütter durch die Kriegsfolgen im Vordergrund: Für viele Frauen bedeutete eine Müttergenesungskur, endlich einmal in einem eigenen Bett ausschlafen und sich sattessen zu können.

Bereits Mitte der 50er Jahre wurde festgestellt, dass neben die unmittelbare Not der Nachkriegszeit neue Probleme traten: Als Kehrseite des wirtschaftlichen Wachstums verstärkten sich psychosoziale Belastungen. Das Müttergenesungswerk differenzierte seine Arbeit. Erstmals wurden spezielle Angebote für einzelne Zielgruppen entwickelt, zum Beispiel für Landfrauen oder für berufstätige und dadurch mehrfach belastete Mütter, für Spätheimkehrerinnen, für körperbehinderte Mütter oder Mütter körperbehinderter Kinder, für Frauen nach einer Krebsbehandlung und für Frauen suchtkranker Männer.

Bis in die 60er Jahre expandierte das Müttergenesungswerk stark: Bis zu 187 Müttergenesungshäuser nahmen zwischen 1960 und 1967 jährlich rd. 80.000 Mütter auf.

frauenspezifisches Kurangebot frauenspezifisches Kurangebot frauenspezifisches Kurangebot

In der zweiten Hälfte der 60er Jahre setzte eine quantitative Rückentwicklung ein: Für immer größere Bevölkerungsgruppen wurde ein Erholungsurlaub finanzierbar. Die Zahl der Kuren ging zurück, Müttergenesungshäuser mussten schließen.

Das Müttergenesungswerk passte seine Arbeit den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen an und verbesserte die Qualität seines psychosozialen und medizinischen Angebots. Die Häuser entwickelten sich zu qualitativ hochwertigen Kureinrichtungen. Dabei blieb der frauenspezifische, ganzheitliche Ansatz als Besonderheit des MGW immer erhalten. Die gesellschaftlichen Verhältnisse erforderten verstärkte Berücksichtigung der zum Inhaltsverzeichnispsychosozialen Probleme im Kurangebot. Durch intensive medizinischtherapeutische Behandlung lernten die Frauen auch, Zusammenhänge zwischen belastenden Lebensumständen und ihren Krankheiten zu erkennen und Strategien für notwendige Veränderungen zu erarbeiten.

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Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren

Bis in die 70er Jahre waren die Kurmaßnahmen des Müttergenesungswerkes reine Mütterkuren. Vereinzelt gab es dann Kurmaßnahmen, zu denen Mütter ihre Kinder mitnahmen. Die gesellschaftlichen Veränderungen und schließlich die Contergan-Affäre, durch die sehr viele Mütter und Kinder psychisch und physisch belastet wurden, öffneten den Weg zur Mutter-Kind-Kur. Offiziell anerkannt wurde diese Kurform 1983. Zahlreiche Einrichtungen wurden modernisiert und den neuen Gegebenheiten angepasst. 1972 boten zwei von 150 Häusern Mutter-Kind-Kuren an, 1985 schon 34 von 118 Einrichtungen. In den 90er Jahren setzte eine Trendwende ein. Statt der Mütterkur wurde zunehmend das Angebot der Mutter-Kind-Kur genutzt. Gründe dafür sind hauptsächlich der gesellschaftliche Wandel, fehlende Betreuungsmöglichkeiten zu Hause aber auch Trennungsprobleme von den Kindern.

Inzwischen kommen ca. zwei Drittel der Kinder mit eigenen Indikationen in die Einrichtungen. Die Therapiepläne sehen für diese Kinder entsprechende Behandlungsmöglichkeiten von der Physiotherapie über Ernährungs- und Bewegungstraining bis zur Interaktionstherapie für Mutter und Kind vor.

Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren

zum InhaltsverzeichnisViele Einrichtungen bieten schulbegleitenden Unterricht an. Von 84 Einrichtungen 2010 sind 77 Mutter-Kind-Einrichtungen und 7 Mütter-Einrichtungen.

schulbegleitender Unterricht schulbegleitender Unterricht

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Die Therapeutische Kette

Die therapeutische KetteEine der wesentlichen Grundlagen für einen nachhaltigen Kurerfolg ist eine gute Vorbereitung auf die Maßnahme und die begleitende Nacharbeit am Wohnort. Diese „Therapeutische Kette“ bildete sich in ihrer heutigen Form im Laufe der Jahre zu einem besonderen MGW-Merkmal heraus. In rund 1.400 Beratungs- und Vermittlungsstellen
der Wohlfahrtsverbände wird individuelle Kurvor- und -nacharbeit geleistet.

Der erste Kontakt der Frauen fand schon seit den Anfängen der Müttergenesungsarbeit über eine damals sogenannte „Entsendestelle“ statt. Mit dem Ausbau des sozialen Netzes karitativer und kommunaler Einrichtungen wuchs auch die zum InhaltsverzeichnisAngebotspalette für eine umfassende Nacharbeit von regelmäßigen Nacharbeitstreffen über die Vermittlung in Selbsthilfegruppen bis zur weiterführenden medizinischen oder psychologischen Gesprächstherapie.

 

Rahmenbedingungen und Gesetze

Die Gründerinnen des Müttergenesungswerkes setzten das Ziel, die Arbeit des MGW in die vorhandene Sozialstruktur einzubauen und in der sozialen Gesetzgebung zu verankern. Da die soziale Sicherung in der Bundesrepublik historisch zur Sicherung der Erwerbstätigen entstand, war es nicht einfach, in diesem System diejenigen unterzubringen, die zu einem großen Teil nicht berufstätig waren. Im Gegensatz dazu sind heute mehr als 50 Prozent aller Frauen erwerbstätig.

Es gelang Elly Heuss-Knapp, in das Kriegsfolgenhilfegesetz das Wort „Mütter“ einzufügen. Dadurch kamen viele Kriegswitwen zu der für sie notwendigen Kur. Die Kooperation mit den Krankenkassen wurde kontinuierlich gepflegt und ausgebaut. Mit der Unterstützung von Theodor Heuss wurde die Müttergenesung 1962 im § 36 des Bundessozialhilfegesetzes verankert.

Viele Finanzquellen mussten angezapft werden, um Mittel für Müttergenesungskuren zu erhalten. Ein großer Teil der Kurkosten wurde durch Sammlungs- und Spendengelder abgedeckt. Diese Finanzierungsform gestaltete sich aber immer schwieriger, weil sich die Qualität der Leistungen in den Müttergenesungshäusern verbesserte, die Qualifikationen der MitarbeiterInnen stiegen und die Kurmaßnahmen entsprechend teurer wurden.

1974 wurden in die Reichsversicherungsordnung die §§ 184a und 187 aufgenommen. Diese ermöglichten unter bestimmten Bedingungen eine Behandlung in „Kur- und Spezialeinrichtungen“, bei denen es sich auch um Müttergenesungshäuser handeln konnte. Nach wie vor blieb die Kurfinanzierung jedoch problematisch.
Seit Beginn der 80er Jahre wurde die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen intensiviert und auf eine verbindlichere Basis gestellt, indem mit den unterschiedlichen Kassenarten Vereinbarungen getroffen wurden.
Besonders wichtig für die Müttergenesung war das 1989 verabschiedete Gesundheitsreformgesetz: In den §§ 24 und 41 des Sozialgesetzbuches V wurde festgelegt, dass die Krankenkassen Vorsorge- und Rehabilitationskuren für Mütter und Mutter-Kind als Regelleistung zu erbringen haben. Allerdings mit dem Zusatz, dass sie qua Satzung selbst bestimmen können, ob sie diese voll finanzieren oder bezuschussen. Die Müttergenesung war damit zum ersten mal explizit als Regelleistung in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen. Mit den §§ 24 und 41 SGB V wurde auch die Anerkennung ihres besonderen Status im System der gesetzlichen Krankenversicherung dokumentiert.

Das Gesundheitsstrukturgesetz 1993 nahm die Müttergenesung als einen der wenigen Bereiche von den Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen aus. Während die Krankenkassen 1983 27 Prozent der Kurkosten finanzierten, waren es 1993 bereits 87 Prozent. Im gleichen Zeitraum haben sich die Kosten der Kurmaßnahmen verdoppelt: Die Durchschnittskosten für eine vierwöchige Kurmaßnahme stiegen von 1.544,- Mark auf 3.109,- Mark. Einen Einbruch erlebten die Müttergenesungsmaßnahmen durch die Gesundheitsreform im Jahr 1997. Durch die Kurzeitverkürzung von vier auf drei Wochen hatten die Häuser bei gleichem Personalbestand plötzlich 25 Prozent mehr Kapazitäten. Außerdem wirkten sich die gesetzlich verordneten Sparmaßnahmen auf die Bewilligung von Anträgen durch die Krankenkassen aus. Seit Ende der 90er Jahre stieg die Ablehnungsquote und lag 2002 bei 32 Prozent. Parallel dazu gingen immer mehr Krankenkassen dazu über, ihre Satzung zu verändern und Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Mutter-Kind nur noch anteilig zu finanzieren. Das Müttergenesungswerk konnte diese Lücke auf Dauer mit Spendengeldern nicht auffangen, für viele Mütter wurde eine Kurmaßnahme mit Anteilsfinanzierung unmöglich. Das MGW verstärkte die politische Arbeit, um eine Gesetzesänderung zu erreichen und die spezifischen Maßnahmen für Mütter und Mutter-Kind finanziell mit anderen gleichzustellen (die, wenn bewilligt, von den Kassen voll bezahlt werden). Dies gelang 2002 mit dem Gesetz zur „Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter“. Dabei wurden die Krankenkassen verpflichtet, Mütterund Mutter-Kind-Maßnahmen sowie erstmals auch Vater-Kind-Maßnahmen voll zu finanzieren (abgesehen von z.Zt. 10,- Euro/Tag gesetzlicher Eigenanteil).

Doch statt der erwarteten Erleichterungen haben Krankenkassen die Hürden verschärft und gleichzeitig massive Einsparungen bei diesen Kurmaßnahmen vorgenommen. Die Ablehnungszahlen stiegen bis auf 36%, die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Bereich sanken bis 2006 um rund 40 Prozent. Immer weniger Frauen wurde eine Kur bewilligt. Im Müttergenesungswerk mussten mehr als 30 Häuser schließen. Angesichts dieser dramatischen Entwicklung haben alle politischen Parteien im Deutschen Bundestag gesetzliche Änderungen gefordert.

Mit der Gesundheitsreform 2007 wurden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Mutter-Kind zum Inhaltsverzeichnisbzw. Vater-Kind zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei wurde, in Anerkennung der Arbeit von Müttern, die 24 Stunden am Tag im Einsatz sind, explizit im Gesetz aufgenommen, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ für diese Maßnahmen nicht gilt.

Qualität

Die Mütter- und Mutter-Kind-Einrichtungen des MGW unterliegen dem freien Wettbewerb. Das MGW ist mit seinem Verbund der anerkannten Kliniken größter Anbieter sowie einziger bei Mütterkuren. Die Kurmaßnahmen sind konzeptionell auf die Lebensund Krankheitssituationen von Müttern abgestimmt und setzen sich ganzheitlich aus medizinischen, physiotherapeutischen und sozialpsychologischen Therapien zusammen. Zur Sicherung dieses Status trägt ein hoher Qualitätsstandard bei, der im Laufe der Jahre kontinuierlich fortentwickelt wurde. Schon immer hatten sich die durch das MGW anerkannten Einrichtungen internen Qualitätsprüfungen unterzogen.

Der Forschungsverbund „Prävention und Rehabilitation für Mütter und Kinder“ an der Medizinischen Hochschule Hannover hat seit 1995 die hohe Qualitiät und Nachhaltigkeit der Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen des Müttergenesungswerkes nachgewiesen. Seit 2002 sind alle Einrichtungen, die Leistungen nach §§ 24 und 41 SGBV anbieten, gesetzlich verpflichtet Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen. zum InhaltsverzeichnisBei der Entwicklung allgemeingültiger Qualitätskriterien war das MGW mit seiner langen Tradition und seinen Erfahrungen entscheidend beteiligt. Das MGW hat seine Qualitätskriterien für die anerkannten Einrichtungen überarbeitet. Sie gelten seit Januar 2009 und gehen weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Qualität Qualität

 

Herausforderungen für die Zukunft

Herausforderungen für die ZukunftAuch 60 Jahre nach der Gründung ist die Arbeit des Müttergenesungswerkes aufgrund der hohen gesundheitlichen und sozialen Belastungen für Frauen aktuell und notwendig. Politische Arbeit für Mütter, wie sie schon Elly Heuss-Knapp zum Aufbau des Müttergenesungswerkes leistete, ist zur Sicherung der Rahmenbedingungen unverzichtbar geworden. Die sozialgesetzliche Anerkennung ist mit der letzten Gesetzesänderung erreicht. Die Erhaltung des besonderen Status der Müttergenesung sowie Qualitätssicherung und genderspezifische ganzheitliche Weiterentwicklung dieses Angebotes sind vorrangige Ziele. Das Müttergenesungswerk wird sich dabei an der Frauengesundheitsforschung orientieren und sich dem Satzungsauftrag gemäß für die Ziele und Notwendigkeiten der Gesundheit von Müttern in der Öffentlichkeit nachdrücklich einsetzen.

Herausforderungen für die ZukunftDie 2007 veröffentlichte Ifes-Studie zur „Bedarfsanalyse von Vorsorge- und Rehamaßnahmen für Mütter und Väter“ des Familienministeriums hat ergeben, dass 2,1 Mio. Mütter und 235.000 Väter aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation aktuellen Bedarf an einer Kurmaßnahme haben. Bisher sind weniger als 5% in den
Maßnahmen. Für das MGW zeigt dieser Bedarf die Handlungsnotwendigkeiten der Zukunft auf, um die Gesundheit von Müttern zu sichern.