Indikationsstellung

Indikationsstellung bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Mütter mit Kindern
Mütter sind in unserer Gesellschaft zahlreichen Bedingungen ausgesetzt, die zu erheblichen Belastungen und Überforderungen führen können. Im Spannungsfeld von ständigen Anforderungen und Überforderungen einerseits und mangelnder Entlastung und Regeneration andererseits entwickeln viele Mütter Befindlichkeitsstörungen und Erkrankungen, die eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nach §§ 24 oder 41 SGB V erforderlich machen. Weitere Informationen zur Indikationsstellung bei Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen finden Sie im Informationstext.


Indikationsstellung bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Mütter mit Kindern Indikationsstellung bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Mütter mit Kindern

Informationstext

Begutachtungsrichtlinien Begutachtungsrichtlinien

Die aktuellen Begutachtungsrichtlinien "Vorsorge und Rehabilitation" des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) von Oktober 2005.


Rehabilitationsrichtlinien
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat  "Richtlinien über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SGB V"  verabschiedet, die am 1. April 2004 in Kraft getreten sind. Diese gelten auch für Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen nach § 41 SGB V.
www.g-ba.de


Rehabilitationsrichtlinien Anlage 1 Rehabilitationsrichtlinien Anlage 1

Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)

Rehabilitationsrichtlinien Rehabilitationsrichtlinien

Richtlinien über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SGB V