Indikationsstellung bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Mütter mit Kindern Mütter sind in unserer Gesellschaft zahlreichen Bedingungen ausgesetzt, die zu erheblichen Belastungen und Überforderungen führen können. Im Spannungsfeld von ständigen Anforderungen und Überforderungen einerseits und mangelnder Entlastung und Regeneration andererseits entwickeln viele Mütter Befindlichkeitsstörungen und Erkrankungen, die eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nach §§ 24 oder 41 SGB V erforderlich machen. Weitere Informationen zur Indikationsstellung bei Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen finden Sie im Informationstext. |